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Betriebsbedingte Änderungskündigung bei tariflicher Unkündbarkeit - vorrangige PersonalgestellungTV-V §22 Abs. 7; TV RatSch §§3, 4, 6; TVÖD §4 Abs. 3; BGB §626

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 5 · S. 300 bis 302

Dokument
125185
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
300 bis 302
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Grundsatz der „freien Unternehmerentscheidung ist auch im Verhältnis zum tariflich unkündbaren Arbeitnehmer nicht durch eine Zweckmäßigkeitsoder Angemes-senheitskontrolle beschränkt (im Anschluss an BAG 6. 10. 2005 - 2 AZR 362/04 -, AP Nr. 8 zu § 53 BAT = ZTR 2006, 437). Im Falle der Auslagerung der bisher vom unkündbaren Arbeitnehmer erledigten Tätigkeit trifft den Arbeitgeber jedoch die Verpflichtung, im Zuge der Auftragsvergabe an das Fremdunternehmen für eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Wege der Personalgestellung zu sorgen, auch wenn damit erhöhte Personalkosten verbunden sind.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG UNTERNEHMEN TÄTIGKEIT FREMDVERGABE MENSCHEN RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ KRANKHEIT BERLIN HÖHE Zeitschrift für Tarifrecht München