Betriebsbedingte Änderungskündigung bei tariflicher Unkündbarkeit - vorrangige PersonalgestellungTV-V §22 Abs. 7; TV RatSch §§3, 4, 6; TVÖD §4 Abs. 3; BGB §626
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 5 · S. 300 bis 302
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Grundsatz der „freien Unternehmerentscheidung ist auch im Verhältnis zum tariflich unkündbaren Arbeitnehmer nicht durch eine Zweckmäßigkeitsoder Angemes-senheitskontrolle beschränkt (im Anschluss an BAG 6. 10. 2005 - 2 AZR 362/04 -, AP Nr. 8 zu § 53 BAT = ZTR 2006, 437). Im Falle der Auslagerung der bisher vom unkündbaren Arbeitnehmer erledigten Tätigkeit trifft den Arbeitgeber jedoch die Verpflichtung, im Zuge der Auftragsvergabe an das Fremdunternehmen für eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Wege der Personalgestellung zu sorgen, auch wenn damit erhöhte Personalkosten verbunden sind.