CareLit Fachartikel

Tarifliches Wegegeld - Besitzstand - GleichheitssatzGG Art. 3 Abs. 1; BUrIG §§1, 7, 11 Abs. 1, §13 Abs. 1 Satz 1; Bezirkstarifvertrag Nr. 11 zum BMT-G II (BTV Nr. 11); 2. Landesbe…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 5 · S. 304 bis 307

Dokument
125186
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
304 bis 307
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Seit dem 1.7.2006 besteht kein Anspruch mehr auf Wegegeld gemäß §2 Nr. 9 BTV Nr. 11. Nach §3 Abschn.III Bezirks-TV trat der BTV Nr. 11 mit Ablauf des 30.6.2006 außer Kraft. Nach §2 Abschn.III Ziff. 1 Abs. 2 Bezirks-TV setzt die besitzstandsweise Weiterzahlung des Wegegelds voraus, dass der Anspruch in den letzten drei Kalender monaten vor dem Inkrafttreten dieses Tarifvertrags am 1.7.2006 (Referenzzeitraum) für mindestens die Hälfte der Arbeitstage bestanden hat. Urlaubstage im Referenzzeit raum gelten nicht als Arbeitstage. Sie sind deshalb für den Erwerb des Besitzstands anspruchsschädlich.

Schlagworte

ARBEITNEHMER URLAUB ARBEITER ARBEITGEBER ZEIT ARBEITSPLATZ KALENDER ES RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG BEURTEILUNG LEHRER Zeitschrift für Tarifrecht München