CareLit Fachartikel

Haftung für Arzneimittelschäden — Der Auskunftsanspruch des Geschädigten

Jäkel, C.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 4 · S. 21 bis 22

Dokument
125192
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Jäkel, C.;
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 19
Seiten
21 bis 22
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Ist ein Patient möglicherweise durch ein Arzneimittel geschädigt worden, hat er gegenüber dem Unternehmer ein erhebliches Informationsdefizit. Seit 2002 muss der Unternehmer ihm Auskunft erteilen, damit im Haftungs-prozess Chancengleichheit besteht. Hintergründe zur Reichweite des Anspruchs und wie man ihn geltend macht.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL NEBENWIRKUNGEN SCHADENSERSATZ RECHTSPRECHUNG ARZNEIMITTELGESETZ ARZNEIMITTELRECHT KAUSALITÄT EIGNUNG NAMEN THERAPIE KRANKENUNTERLAGEN REZEPTE PRAXIS Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt