CareLit Fachartikel
Haftung für Arzneimittelschäden — Der Auskunftsanspruch des Geschädigten
Jäkel, C.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 4 · S. 21 bis 22
Dokument
125192
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist ein Patient möglicherweise durch ein Arzneimittel geschädigt worden, hat er gegenüber dem Unternehmer ein erhebliches Informationsdefizit. Seit 2002 muss der Unternehmer ihm Auskunft erteilen, damit im Haftungs-prozess Chancengleichheit besteht. Hintergründe zur Reichweite des Anspruchs und wie man ihn geltend macht.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
NEBENWIRKUNGEN
SCHADENSERSATZ
RECHTSPRECHUNG
ARZNEIMITTELGESETZ
ARZNEIMITTELRECHT
KAUSALITÄT
EIGNUNG
NAMEN
THERAPIE
KRANKENUNTERLAGEN
REZEPTE
PRAXIS
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt