CareLit Fachartikel

Ein in Altenund Pflegeheimen angebotener Wäscheservice ist umsatzsteuerpflichtig

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 4 · S. 34

Dokument
125195
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 19
Seiten
34
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Leistungen, die eng mit dem Betrieb eines Altenbeziehungsweise Pflegeheims zusammenhängen, sind gemäß § 4 Nr. 16d UStG umsatzsteuerfrei. Die Vorschrift beruht auf einer europarechtlichen Richtlinie, nach der eng mit der Sozial-fürsorge und sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen, auch wenn sie zum Beispiel durch den Betrieb von Alten-heimen bewirkt werden, von der Umsatzsteuer zu befreien sind. Zu den danach von der Umsatzsteuer befreiten Leistungen zählt der von dem Betreiber eines Alten-und Pflegeheims angebotene Hausnotruf ebenso wie dessen Leistungen an einen Kantinenbetreiber, nicht aber ein Wäsches…

Schlagworte

BETRIEB UNTERNEHMEN GERICHT PFLEGEHEIM SICHERHEIT SOZIALARBEITER Leistungen Pflegeheims Umsatzsteuer Wäscheservice Zusammenhängen Gemäß Umsatzsteuerfrei Vorschrift Beruht Europarechtlichen