Ein in Altenund Pflegeheimen angebotener Wäscheservice ist umsatzsteuerpflichtig
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 4 · S. 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leistungen, die eng mit dem Betrieb eines Altenbeziehungsweise Pflegeheims zusammenhängen, sind gemäß § 4 Nr. 16d UStG umsatzsteuerfrei. Die Vorschrift beruht auf einer europarechtlichen Richtlinie, nach der eng mit der Sozial-fürsorge und sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen, auch wenn sie zum Beispiel durch den Betrieb von Alten-heimen bewirkt werden, von der Umsatzsteuer zu befreien sind. Zu den danach von der Umsatzsteuer befreiten Leistungen zählt der von dem Betreiber eines Alten-und Pflegeheims angebotene Hausnotruf ebenso wie dessen Leistungen an einen Kantinenbetreiber, nicht aber ein Wäsches…