CareLit Fachartikel

Ein in Altenund Pflegeheimen angebotener Wäscheservice ist umsatzsteuerpflichtig

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 4 · S. 34

Dokument
125195
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 19
Seiten
34
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Leistungen, die eng mit dem Betrieb eines Altenbeziehungsweise Pflegeheims zusammenhängen, sind gemäß § 4 Nr. 16d UStG umsatzsteuerfrei. Die Vorschrift beruht auf einer europarechtlichen Richtlinie, nach der eng mit der Sozial-fürsorge und sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen, auch wenn sie zum Beispiel durch den Betrieb von Alten-heimen bewirkt werden, von der Umsatzsteuer zu befreien sind. Zu den danach von der Umsatzsteuer befreiten Leistungen zählt der von dem Betreiber eines Alten-und Pflegeheims angebotene Hausnotruf ebenso wie dessen Leistungen an einen Kantinenbetreiber, nicht aber ein Wäsches…

Schlagworte

BETRIEB UNTERNEHMEN GERICHT PFLEGEHEIM SICHERHEIT SOZIALARBEITER RICHTLINIE SOZIALFÜRSORGE VERTRÄGE WASSER ELEKTRIZITÄT NAMEN Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt