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Verjährung verletzt das Gerechtigkeitsempfinden

SPÖNDLIN, R.; · Soziale Medizin, Basel · 2011 · Heft 5 · S. 49 bis 50

Dokument
125217
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Soziale Medizin, Basel
Autor:innen
SPÖNDLIN, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 38
Seiten
49 bis 50
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Wer in der Schweiz unter Spätfolgen von gesundheitsschädigenden Einflüssen leidet, hat Pech. Kürzlich hat das Bundesgericht Schadenersatzansprüche eines Asbestopfers infolge Verjährung abgelehnt. Immerhin bereitet das Bundesamt für Justiz zurzeit eine Gesetzesänderung zur Verlängerung der Verjährungsfristen bei Spätschäden vor.

Schlagworte

UNFALLVERSICHERUNG UNTERNEHMEN ARBEITGEBER ASBEST RISIKO SPÄTSCHÄDEN SCHWEIZ KERNENERGIE MENSCHEN VERSICHERUNG BEVÖLKERUNG BERUFSKRANKHEITEN VERSICHERUNGSSCHUTZ TREUHÄNDER KAUSALITÄT WAHRSCHEINLICHKEIT