CareLit Fachartikel
Die Bausteine einer Qualitätsprüfung gemäß §§ 114f. SGB XI und ihre Ecken und Kanten (2. Teil)
Hopfenzitz, D.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 4 · S. 167 bis 177
Dokument
125280
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Soweit bei den Qualitätsprüfungen Qualitätsmängel festgestellt werden, entscheiden gemäß § 115 Abs. 2 SGB XI die Pflegekassen nach Anhörung gemäß § 24 SGB X der Pflegeeinrichtungen und unter Beteiligung des zuständigen Sozialhilfeträgers, welche Maßnahmen zu treffen sind und erteilen der Einrichtung hierüber einen Bescheid und setzen ihr darin eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel.
Schlagworte
EINRICHTUNG
MDK
KRANKENKASSE
KURZZEITPFLEGE
INTERNET
ZEIT
PRAXIS
ES
BODEN
KLEIDUNG
PERSONEN
BEOBACHTUNG
DOKUMENTATION
INDIVIDUALITÄT
SCHREIBEN
ARBEIT