Außerordentliche Kündigung - Verzehr von Teilen von Patientenspeisen - Verhältnismäßigkeit - Abmahnung
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 4 · S. 184 bis 189
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist 1954 geboren und seit Februar 1991 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Krankenpflegehelfer beschäftigt. Er ist verheiratet und zwei Kindern, einem Pflegekind sowie seiner Ehefrau gegenüber unterhaltspflichtig. Die Ehefrau ist schwerst-erkrankt und zu 100 % schwerbehindert. Die durchschnittliche monatliche Vergütung des Klägers belief sich zuletzt auf 2.700,- € brutto. Das ArbeitsVerhältnis richtet sich nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst. Der Kläger ist ordentlich unkündbar. Abgemahnt wurde der Kläger in dem mehr als 19 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnis bisher nich…