CareLit Fachartikel
Zwischen Tarifvertrag und arbeitsvertraglicher Regelung gilt das Günstigkeitsprinzip
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 4 · S. 189 bis 204
Dokument
125283
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
m Verhältnis zwischen einem normativ wirkenden Tarifvertrag und individualrechtlich vereinbarter Anwendung der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) gilt nicht das Ablösungsprinzip, sondern das Günstigkeitsprinzip.
Schlagworte
AVR
VERGÜTUNG
TARIFVERTRAG
UNTERNEHMEN
RECHTSPRECHUNG
KRANKENHAUS
ZAHNÄRZTE
ARBEIT
ZEIT
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
BEURTEILUNG
LEISTUNG
VERTRÄGE
GEWERKSCHAFTEN