CareLit Fachartikel
Zur Aufforderung des Versicherten durch den Heimbetreiber, einen Höherstufungsantrag zu stellen
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 4 · S. 204 bis 210
Dokument
125284
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist grundsätzlich Sache des Versicherten, bei seiner Pflegekasse Pflegeleistunghier: Erhöhung von Pflegestufe I zu II - zu beantragen. Sieht er von einem solchen Antrag ab oder verfolgt er ein Höherstufungsbegehren nicht bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung weiter, bleibt deshalb grundsätzlich auch für den Vergütungsanspruch des Heimträgers die letzte in Bestandskraft erwachsene Entscheidung der Pflegekasse zur Höhe der Pflegestufe maßgeblich.
Schlagworte
KRANKENKASSE
PFLEGESTUFE
HEIMTRÄGER
VERGÜTUNG
HEIMBEWOHNER
ENTSCHEIDUNG
ES
HÖHE
TOD
RECHTSPRECHUNG
GEWALT
VERZÖGERUNG
BEURTEILUNG
HAND
GANG
PRAXIS