CareLit Fachartikel

Zur Aufforderung des Versicherten durch den Heimbetreiber, einen Höherstufungsantrag zu stellen

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 4 · S. 204 bis 210

Dokument
125284
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
204 bis 210
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Es ist grundsätzlich Sache des Versicherten, bei seiner Pflegekasse Pflegeleistunghier: Erhöhung von Pflegestufe I zu II - zu beantragen. Sieht er von einem solchen Antrag ab oder verfolgt er ein Höherstufungsbegehren nicht bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung weiter, bleibt deshalb grundsätzlich auch für den Vergütungsanspruch des Heimträgers die letzte in Bestandskraft erwachsene Entscheidung der Pflegekasse zur Höhe der Pflegestufe maßgeblich.

Schlagworte

KRANKENKASSE PFLEGESTUFE HEIMTRÄGER VERGÜTUNG HEIMBEWOHNER ENTSCHEIDUNG ES HÖHE TOD RECHTSPRECHUNG GEWALT VERZÖGERUNG BEURTEILUNG HAND GANG PRAXIS