Keine Verletzung der Garantenpflicht der Heimleitung, wenn der Fixierung eine ärztliche Anordnung zu Grunde liegt
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 4 · S. 215 bis 217
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall hatte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts über eine Sprungrevision zu verhandeln, die die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg eingelegt hat. Mit diesem Urteil war der 54-jährige damalige Verwaltungschef des Pfiegezentrums Sebastianspital in Nürnberg vom Vorwurf der versuchten Freiheits-beraubung und Nötigung durch Unterlassen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, im Jahr 2006 die Anbringungeines Bettgitters bei einem Heimbewohner sowie - zu einem späteren Zeitpunkt -seine Fixierung mittels Bauchgurt und auch an…