Undifferenziertes Leistungsentgelt nach §18TVöD
Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 6 · S. 231 bis 234
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sinn und Zweck der undifferenzierten Auszahlung des Leistungsentgelts für das Jahr 2007 verbieten ein Verständnis der Regelung in Satz 6 der Protokollerklärung Nr. 1 zu §18 Abs. 4 TVöD (VKA) als Stichtagsregelung. Eine derartige Stichtags regelung stünde in keinerlei Beziehung zum Zweck der Zahlung des undifferenzierten Leistungsentgelts, die Surrogat für das Leistungsentgelt des gesamten Jahres 2007 sein sollte und für die die Mittel im Jahr 2006 erwirtschaftet worden waren. Eine solche Stichtagsregelung würde sich damit nicht am gegebenen Sachverhalt orientieren und würde deshalb den allgemeinen Gleichheitssat…