CareLit Fachartikel
Meldepflichten der Ärzte bei unverwünschten Ereignissen (Vorkommnissen) mit Medizinprodukten
Jäkel, C.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 159 bis 164
Dokument
125303
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unerwünschte Ereignisse beim Einsatz von Medizinprodukten werden als Vorkommnisse bezeichnet. Die Zahl der gemeldeten Vorkommnisse nimmt zu. Allerdings ist die Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorkommnisse immer noch hoch. Es liegt im Interesse aller Patienten, Anwender und sonst beteiligter Dritter, dass Vorkommnisse beim Einsatz von Medizinprodukten gemeldet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Hersteller und Überwachungsbehörden adäquat auf Risiken reagieren, und die Produkte mit Blick auf ihre Leistung und Sicherheit verbessert werden können.
Schlagworte
ANWENDER
MELDEPFLICHT
BERUFSORDNUNG
BETREIBER
MEDIZINPRODUKT
BEHÖRDE
ES
PATIENTEN
LEISTUNG
SICHERHEIT
RICHTLINIE
ZAHNÄRZTE
MEDIZINPRODUKTERECHT
INSTANDHALTUNG
RECHTSPRECHUNG
GEHHILFEN