CareLit Fachartikel

Meldepflichten der Ärzte bei unverwünschten Ereignissen (Vorkommnissen) mit Medizinprodukten

Jäkel, C.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 159 bis 164

Dokument
125303
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Jäkel, C.;
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
159 bis 164
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Unerwünschte Ereignisse beim Einsatz von Medizinprodukten werden als Vorkommnisse bezeichnet. Die Zahl der gemeldeten Vorkommnisse nimmt zu. Allerdings ist die Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorkommnisse immer noch hoch. Es liegt im Interesse aller Patienten, Anwender und sonst beteiligter Dritter, dass Vorkommnisse beim Einsatz von Medizinprodukten gemeldet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Hersteller und Überwachungsbehörden adäquat auf Risiken reagieren, und die Produkte mit Blick auf ihre Leistung und Sicherheit verbessert werden können.

Schlagworte

ANWENDER MELDEPFLICHT BERUFSORDNUNG BETREIBER MEDIZINPRODUKT BEHÖRDE ES PATIENTEN LEISTUNG SICHERHEIT RICHTLINIE ZAHNÄRZTE MEDIZINPRODUKTERECHT INSTANDHALTUNG RECHTSPRECHUNG GEHHILFEN