CareLit Fachartikel

Haftung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versorgungsvertrags nach § 111 SGB V

Werner, F.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 164 bis 169

Dokument
125304
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Werner, F.;
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
164 bis 169
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat als „Aufhänger eine haftungsrechtliche Problematik, weil das klagende Krankenhaus die AOK als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände (in Bayern) auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. Hintergrund ist ein Streit im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Antrages des Krankenhauses auf Abschluss eines Versorgungsvertrags nach § 111 SGB V. Das Krankenhaus verfügte seit einigen Jahren über einen Reha-Versorgungsvertrag gemäß §111 SGB V für die Zulassung der Rehabilitation Neurologie Phase C und D. Das insoweit einschlägige „Phasenmodell der neurologischen R…

Schlagworte

REHABILITATION THERAPIE KRANKENHAUS REHABILITATIONSEINRICHTUNG RECHTSPRECHUNG BAYERN SCHADENSERSATZ ZULASSUNG NEUROLOGIE BETTEN PRAXIS PATIENTEN BERATUNG ARBEIT SCHREIBEN HÖHE