CareLit Fachartikel
Keine Haftung bei unterlassener Aufklärung über Risiken außerhalb des Fachgebiets
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 169 bis 173
Dokument
125305
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist dem behandelnden Arzt ein Risiko im Zeitpunkt der Behandlung noch nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wird, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung.
Schlagworte
RISIKO
SPINALANÄSTHESIE
THERAPIE
RECHTSPRECHUNG
KRANKENHAUS
KOMPLIKATION
Bekannt
Haftung
Behandelnden
Zeitpunkt
Behandlung
Musste
Anderen
Spezialgebieten
Medizinischen
Wissenschaft