CareLit Fachartikel
Kein markenrechtlicher Schutz für Bezeichnung einer radiologischen Einrichtung als „radiologicum
Werner, F.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 173 bis 177
Dokument
125306
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die zunehmende Kommerzialisierung der Gesundheitsbranche bringt es u.a. mit sich, dass sich Leistungserbringer aus Marketinggriinden besonders „griffige Namen und Bezeichnungen beilegen und diese rechtlich vor Verwendung durch Wettbewerber und andere Dritte geschützt sehen wollen. Zu diesem Zweck dient das Rechtsinstitut der eingetragenen Marke, mit dem Schutz für die Kennzeichnung von Waren, Dienstleistungen, Unternehmensbezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben erlangt werden kann.
Schlagworte
EINRICHTUNG
BUNDESGERICHTSHOF
RADIOLOGIE
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
ENTSCHEIDUNG
NAMEN
EIGNUNG
KRANKENHÄUSER
FORTBILDUNG
VERSTÄNDNIS
ES
DEUTSCHLAND
SPRACHE
PATIENTEN
MEDIZIN