CareLit Fachartikel

Rechtmäßigkeit Baupauschale Nordrhein-Westfalen

Werner, F.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 184 bis 193

Dokument
125308
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Werner, F.;
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
184 bis 193
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter sowie kleine bauliche Maßnahmen werden nach § 9 Abs. 3 KHG durch einen festen Jahresbetrag als Pauschale gefördert. Im Übrigen fördern die Länder nach § 9 Abs. 1 KHG auf Antrag Investitions-kosten für die Errichtung von Krankenhäusern einschließlich der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagegütern sowie für die Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als drei Jahren.

Schlagworte

ERMÄCHTIGUNG NORDRHEIN-WESTFALEN RECHTSVERORDNUNG KRANKENHAUS RECHTSPRECHUNG URTEIL LEBER HÖHE KRANKENHÄUSER ARBEIT GESUNDHEIT GESETZGEBUNG BUNDESREGIERUNG HAND ZIELE INVESTITIONEN