CareLit Fachartikel

Umwandlung eines AAVZ in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien; Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

Werner, F.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 209 bis 213

Dokument
125311
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Werner, F.;
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
209 bis 213
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

ach $ 95 Abs. 1 Satz 6 SGB V können sich MVZ aller zulässigen Organisationsformen bedienen; sie können von Leistungserbringern gegründet werden, die aufgrund von Zulassung, Ermächtigung oder Vertrag an der medizinischen Versorgung der Versicherten teilnehmen. Welche Organisa-tions-/Gründungsform der Gesetzgeber für zulässig erachtet hat, ist dem Gesetz nur mittelbar zu entnehmen. So ist im § 95 Abs. 2 Satz 6 SGB V in der derzeit gültigen Fassung geregelt, dass für die Zulassung eines MVZ in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts außerdem Voraussetzung ist, dass die Gesellschafter selbstschuldn…

Schlagworte

MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM RECHTSFORM UNTERNEHMEN BETRIEB IDENTITÄT TÄTIGKEIT ZULASSUNG PERSONEN BEURTEILUNG FÜHRUNG KRANKENHÄUSER DEUTSCHLAND REHABILITATIONSKLINIKEN GESELLSCHAFTEN ZULASSUNGSGREMIEN Krankenhaus und Recht