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Reichweite des Versorgungsauftrags bei einem mit dem Gebiet „Chirurgie in den Krankenhausplan NRW aufgenommenen Krankenhaus

Werner, F.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 213 bis 216

Dokument
125312
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Werner, F.;
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
213 bis 216
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Das VG Arnsberg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Schiedsstellencntschcidung rechtmäßig ist, die den Versorgungsauftrag eines Krankenhauses, das für „Chirurgie in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen ist, in Hinsicht auf die Implantation von Defibrillatoren bejaht. Die beklagte Bezirksregierung hatte eine entsprechende Schiedsstellenentschcidung genehmigt, weil die Implantation von Defibrillatoren mit den Vorschriften des KHEntgG und dem sonstigen Recht im Einklang stehe. Gemäß § 14 Abs. 1 KHEntgG ist die Genehmigung der von der Schiedsstelle nach §13 KHEntgG festgesetzten k…

Schlagworte

CHIRURGIE VERSORGUNGSAUFTRAG KRANKENHAUS IMPLANTATION RECHT SCHIEDSSTELLE DEFIBRILLATOREN MEDIZIN GEBURTSHILFE THORAXCHIRURGIE KARDIOLOGIE ORIENTIERUNG ALLGEMEINMEDIZIN LEISTUNG ES BEURTEILUNG