Reichweite des Versorgungsauftrags bei einem mit dem Gebiet „Chirurgie in den Krankenhausplan NRW aufgenommenen Krankenhaus
Werner, F.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 213 bis 216
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das VG Arnsberg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Schiedsstellencntschcidung rechtmäßig ist, die den Versorgungsauftrag eines Krankenhauses, das für „Chirurgie in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen ist, in Hinsicht auf die Implantation von Defibrillatoren bejaht. Die beklagte Bezirksregierung hatte eine entsprechende Schiedsstellenentschcidung genehmigt, weil die Implantation von Defibrillatoren mit den Vorschriften des KHEntgG und dem sonstigen Recht im Einklang stehe. Gemäß § 14 Abs. 1 KHEntgG ist die Genehmigung der von der Schiedsstelle nach §13 KHEntgG festgesetzten k…