Ja, wir wo selbst gestalten
Senf, K.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2011 · Heft 5 · S. 34 bis 36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Alle sechs Jahre werden die rund 10. 000 ehrenamtlichen Vertreter in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV), gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung durch die Sozialwahlen neu bestimmt. Wahlberechtigt sind alle Beitragszahler (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) der drei Sozialversicherungszweige. Zur Wahl stehen Listen, die von Vorschlags berechtigten Organisationen wie Gewerkschaften, anderen Arbeitnehmerver-einigungen, Arbeitgebervereinigungen und deren Verbänden eingereicht werden. Auch Einzelpersonen (Versicherte und Arbeitgeber) können sich auf „Freien Listen…