CareLit Fachartikel

In Grenzfragen menschlicher Existenz gilt keine staatliche Pflicht zur Organspende

Nelten, B.; Henkel-Hoving, H.-B.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2011 · Heft 5 · S. 8 bis 13

Dokument
125328
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit + Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Nelten, B.; Henkel-Hoving, H.-B.;
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
8 bis 13
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Ich spüre keinerlei Veränderung und wenn, dann eher positive. Die Auszeit hat jedenfalls dazu beigetragen, dass ich mich hoffentlich nicht nur vorübergehend etwas vernünftiger verhake, mich ein bisschen besser ernähre und auch regelmäßiger Sport mache. Meiner Frau geht es sehr gut. Sie hat sich nach der Operation rasch erholt. Ihr Zustand heute unterscheidet sich um Welten von demjenigen vor der Transplantation, als sie schon von der fortschreitenden Nierenerkrankung gezeichnet war. Seit Januar geht sie wieder regelmäßig ihrer Arbeit nach.

Schlagworte

ORGANSPENDE ENTSCHEIDUNG GESETZ GESPRÄCH GESUNDHEIT ORGANSPENDER SPORT TRANSPLANTATION ARBEIT PRIVATSPHÄRE MENSCHEN HOFFNUNG PHILOSOPHIE GESCHICHTE ESSEN DEUTSCHLAND