CareLit Fachartikel

Kein Datenstreik der Spitäler

Voegele, R.; · Competence, Zürich · 2011 · Heft 6 · S. 27

Dokument
125449
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Competence, Zürich
Autor:innen
Voegele, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 75
Seiten
27
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
1424-2168
DOI

Zusammenfassung

Das Gesetz (Art. 49 Abs. 1 KVG) fordert ein nationales Benchmarking der Tarife. Die Datenerhebung ITAR_K1 erfasst hierfür die notwendigen Kosten und Leistungen. Sie ist die Basis für das Benchmarking oder den Kostenund Leistungs-vergleich zwischen verschiedensten Spitälern und Kliniken. Um die tarifrelevanten Kosten für einen korrekten Vergleich zu erhalten, müssen z. B. universitäre Ausbildungskosten oder das Salär des Spitalpfarrers, sogenannte Gemeinwirt-schaftliche Leistungen, ausgewiesen und abgezogen werden. Das braucht Fachwissen.

Schlagworte

KOSTEN BENCHMARKING GESETZ SCHWEIZ STANDARD STATIONÄR KOMMUNIKATION FORMULARE METHODIK REHABILITATION PROJEKTION ES Competence Zürich