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Unisex-Urteil: Alle gleich?

Schramm, A.; · Die Gesundheitswirtschaft, Melsungen · 2011 · Heft 4 · S. 52 bis 53

Dokument
125490
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Gesundheitswirtschaft, Melsungen
Autor:innen
Schramm, A.;
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 5
Seiten
52 bis 53
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
1864-3469
DOI

Zusammenfassung

Die Zeichen stehen auf Gleichberechtigung und damit auf Gleichbehandlung - nun auch im Versicherungssegment. Künftig dürfen Versicherungen das Geschlecht nicht mehr als Kriterium bei der Kalkulation ihrer Tarife verwenden. Unisex-Tarife führen keineswegs zu mehr Gerechtigkeit, sagen die privaten Kassen. Die gesetzlichen Kassen hingegen begrüßen die Entscheidung als „Schritt in Richtung fairen Wettbewerb.

Schlagworte

URTEIL KOCH KRANKENVERSICHERUNG BEITRÄGE ENTSCHEIDUNG ERNÄHRUNG AINS GESCHLECHT FRAUEN LEBENSSTIL MÄNNER UNFÄLLE DEUTSCHLAND GESUNDHEIT LEBENSERWARTUNG LEISTUNG