CareLit Fachartikel
Urlaubsanspruch bei Arbeitsplatzwechsel
Bährle, R. J.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2011 · Heft 5 · S. 75 bis 76
Dokument
125526
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In jedem Arbeitsvertrag ist die Höhe des jährlichen Erholungsurlaubs zu nennen. Weitere Regelungen kann der Arbeitsvertrag enthalten, muss er aber nicht. Wurde nur die Höhe vertraglich geregelt, gilt für alle anderen im Zusammenhang mit Urlaub auftretenden Fragen das Bundesurlaubsgesetz (BUrIG). Lesen Sie Genaueres in diesem Artikel.
Schlagworte
URLAUB
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
KÜNDIGUNG
ARBEITSVERTRAG
FALLBEISPIEL
Jedem
Jährlichen
Erholungsurlaubs
Nennen
Weitere
Regelungen
Enthalten
Wurde
Vertraglich
Geregelt