Pflege und Betreuung: Plädoyer für eine wechselseitige Annäherung und Kooperation
Schulte, B.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 5 · S. 249 bis 259
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf dem 57. Deutschen Juristentag in Mainz 1988 hat der damalige Bundesminister der Justiz Hans Engelhard den seinerzeit eingeleiteten Reformprozess für das Recht der Erwachsenenfürsorge in Gestalt des damals geltenden, am 1. 1. 1900 mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft getretenen Entmündigungsrecht, sowie des Vormundschaftund Pflegschaftsrechts für Volljährige in Deutschland mit folgenden Worten charakterisiert: -»Sieht man einmal von verfahrensrecht liehen Regelungen ab, so waren die Träger des Reformanliegens in erster Linie und über lange Zeit nicht so sehr die Juristen, nein, es waren die Angehöri…