CareLit Fachartikel
Versorgung eines körperlich behinderten Kindes mit zweitem Rollstuhl für Schulbesuch; zuständiger Leistungsträger; keine Leistungspflicht der Krankenkasse
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 5 · S. 276 bis 280
Dokument
125545
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Regelung des § 14 SGB IX räumt dem zweitangegangenen Rehabiütationsträger gegen den materiell-rechtlich originär zuständigen Rehabilitationsträger einen spezialgesetzlichen Erstattungsanspruch ein, der den allgemeinen Erstattungs-ansprüchen nach dem SGB X vorgeht. Der Erstattungsanspruch ist begründet, soweit der Versicherte von dem Sozial-leistungsträger, der ohne die Regelung des §14 SGB IX zuständig wäre, die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können.
Schlagworte
KRANKENTRANSPORTMITTEL
PFLEGEHILFSMITTEL
TRANSPORT
RECHTSPRECHUNG
KRANKENKASSE
REHABILITATIONSTRÄGER
ZFSH/SGB
Starnberg