CareLit Fachartikel

Versorgung eines körperlich behinderten Kindes mit zweitem Rollstuhl für Schulbesuch; zuständiger Leistungsträger; keine Leistungspflicht der Krankenkasse

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 5 · S. 276 bis 280

Dokument
125545
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
276 bis 280
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Regelung des § 14 SGB IX räumt dem zweitangegangenen Rehabiütationsträger gegen den materiell-rechtlich originär zuständigen Rehabilitationsträger einen spezialgesetzlichen Erstattungsanspruch ein, der den allgemeinen Erstattungs-ansprüchen nach dem SGB X vorgeht. Der Erstattungsanspruch ist begründet, soweit der Versicherte von dem Sozial-leistungsträger, der ohne die Regelung des §14 SGB IX zuständig wäre, die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können.

Schlagworte

KRANKENTRANSPORTMITTEL PFLEGEHILFSMITTEL TRANSPORT RECHTSPRECHUNG KRANKENKASSE REHABILITATIONSTRÄGER ZFSH/SGB Starnberg