CareLit Fachartikel

Versorgung eines körperlich behinderten Kindes mit zweitem Rollstuhl für Schulbesuch; zuständiger Leistungsträger; keine Leistungspflicht der Krankenkasse

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 5 · S. 276 bis 280

Dokument
125545
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
276 bis 280
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Regelung des § 14 SGB IX räumt dem zweitangegangenen Rehabiütationsträger gegen den materiell-rechtlich originär zuständigen Rehabilitationsträger einen spezialgesetzlichen Erstattungsanspruch ein, der den allgemeinen Erstattungs-ansprüchen nach dem SGB X vorgeht. Der Erstattungsanspruch ist begründet, soweit der Versicherte von dem Sozial-leistungsträger, der ohne die Regelung des §14 SGB IX zuständig wäre, die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können.

Schlagworte

KRANKENTRANSPORTMITTEL PFLEGEHILFSMITTEL TRANSPORT RECHTSPRECHUNG KRANKENKASSE REHABILITATIONSTRÄGER KIND HÜFTLUXATION JUGENDMEDIZIN SCHREIBEN LEISTUNG EIGENTUM ES HÖHE ROLLSTÜHLE LEBEN