CareLit Fachartikel
Versorgung eines körperlich behinderten Kindes mit zweitem Rollstuhl für Schulbesuch; zuständiger Leistungsträger; keine Leistungspflicht der Krankenkasse
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 5 · S. 276 bis 280
Dokument
125545
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Regelung des § 14 SGB IX räumt dem zweitangegangenen Rehabiütationsträger gegen den materiell-rechtlich originär zuständigen Rehabilitationsträger einen spezialgesetzlichen Erstattungsanspruch ein, der den allgemeinen Erstattungs-ansprüchen nach dem SGB X vorgeht. Der Erstattungsanspruch ist begründet, soweit der Versicherte von dem Sozial-leistungsträger, der ohne die Regelung des §14 SGB IX zuständig wäre, die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können.
Schlagworte
KRANKENTRANSPORTMITTEL
PFLEGEHILFSMITTEL
TRANSPORT
RECHTSPRECHUNG
KRANKENKASSE
REHABILITATIONSTRÄGER
KIND
HÜFTLUXATION
JUGENDMEDIZIN
SCHREIBEN
LEISTUNG
EIGENTUM
ES
HÖHE
ROLLSTÜHLE
LEBEN