CareLit Fachartikel

Unterbringung eines unbegleiteten Flüchtlings in Jugendhilfeeinrichtung; Beendigung der Maßnahme wegen Zweifeln an Minderjährigkeit; einstweiliger Rechtsschutz; Handlungsund Proze…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 5 · S. 280 bis 291

Dokument
125546
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
280 bis 291
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Gegenüber der Antragsgegnerin gab der Antragsteller nach dem Inhalt der Sachakte an, am 6. 2. 1995 in Afghanistan geboren zu sein. Mit Bescheid vom 21. 12. 2010 nahm die Antragsgegnerin ihn - wie es darin hieß - gemäß § 42 SGB VIII in Obhut, und zwar vorläufig, da es Zweifel an seinem Alter gebe. Die Antragsgegnerin forderte den Antragsteller auf, umgehend Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen, aus denen sein Alter hervorgehe, oder Zeugen zu benennen, die erwas zu seinem Alter sagen könnten. Weiter kündigte sie an, dass er aufgefordert werde, sich zur Altersfeststellung medizinisch begutachten zu lassen, und dass…

Schlagworte

GESETZ ENTSCHEIDUNG RECHT RECHTSPRECHUNG INDIKATION EINRICHTUNG FLÜCHTLINGE RICHTLINIE GESUNDHEITSZUSTAND MENSCHEN AFGHANISTAN UNTERLAGEN SCHREIBEN LEBEN WAHRSCHEINLICHKEIT MINDERJÄHRIGE