CareLit Fachartikel
Elternunterhalt; Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger; Höhe der Heimkosten; Nichtberücksichtigung des Barbetrages; Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen; Vermögenseinsatz zur…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 5 · S. 291 bis 294
Dokument
125547
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beklagte (geb. 1.9.1941) ist der Sohn der Frau H. A. (geb. 30.1.1915). Frau A. befindet sich seit Februar 2008 im Pflegeheim; die — nunmehr aktuell unstreitige — Heimpflegebedürftigkeit ist von der Pflegeversicherung, die Leistungen nach Pflegestufe II gewährt, durch Schreiben vom 29.1.2008 bescheinigt worden. Frau A. steht seit dem 25.3.2008 unter Betreuung; diese wurde zunächst von einem Bruder des Beklagten (R. A.) und wird seit dem 16.10.2008 durch das Diakonische Werk Wesel wahrgenommen.
Schlagworte
KRANKENVERSICHERUNG
BUNDESGERICHTSHOF
RENTE
BEDARFSPLANUNG
MIETE
RECHTSPRECHUNG
Pflegeversicherung
ZFSH/SGB
Starnberg