Unklare Verhältnisse und eine Vision
Selow, M.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2011 · Heft 6 · S. 476 bis 478
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich in § 134a des fünften Buches (SGB V) bislang nur der Anspruch der Hebamme auf Vergütung, nicht jedoch der Anspruch der Frauen auf Hebammenhilfe. Dieser befindet sich nach wie vor in der Reichsver-sicherungsordnung (RVO). Neuregelungen erfolgen nur im SGB, und es gibt darin keine Verweise auf die RVO. Dadurch werden die Regelungen dort regelmäßig vergessen und Frauen und Hebammen benachteiligt. Dies gilt beispielsweise für die Regelungen zur Prävention, die Hebammen nicht als Leistungserbringerin-nen berücksichtigen, aber auch für den Bereitschaftsdienst von Beleghebammen, fü…