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Urteil des Europäischen Gerichtshofsvom 10. März 2011 zur umsatzsteuerlichenBehandlung von Speisenlieferungen

Nauen, K.; Binger, P.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 5 · S. 491 bis 493

Dokument
125669
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Nauen, K.; Binger, P.;
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 103
Seiten
491 bis 493
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Die Frage, wann die Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen als Warenlieferung dem ermäßigten Umsatzsteuers atz von 7 Prozent unterliegt und wann der Regelsteuers atz von 19 Prozent anzuwenden ist, war bereits Gegenstand einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen. Insbesondere für Krankenhäuser, die in der Regel aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung nach 5 4 Nr. 14 b UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Lieferung verzehrfertiger Speisen von großem Interesse. Denn die zu zahlende Umsatzsteuer ist für die betroffenen Krankenhäuser ein unmittelbarer Kost…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF LEISTUNG VERSORGUNGSBEREICH MOBILIAR NAHRUNGSMITTEL KRANKENHAUS BEHANDLUNGSFEHLER RECHTSANWÄLTE KRANKENHÄUSER RICHTLINIE TEMPERATUR DEUTSCHLAND MAHLZEITEN BEURTEILUNG BERATUNG TOILETTEN