CareLit Fachartikel
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte
Emmert, A.; · Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 4 · S. 4
Dokument
125675
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat erneut bestätigt (Urteil vom 22. Juni 2010, Az.: i AZR 853/08), dass die Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates bei Änderung der Vergütungsordnung dazu fuhren kann, dass Mitarbeiter die Vergütung nach den bisherigen Entlohnungsgrundsätzen verlangen können.
Schlagworte
PERSONALRAT
ARBEITGEBER
VERGÜTUNG
ZUWENDUNG
UNTERNEHMEN
URTEIL
Bundesarbeitsgericht
Erneut
Bestätigt
Verletzung
Mitbestimmungsrechts
Betriebsrates
Änderung
Vergütungsordnung
Fuhren
Mitarbeiter