CareLit Fachartikel
Bei bekannter Weglauftendenz lückenlos beaufsichtigen
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 4 · S. 7
Dokument
125678
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Pflegeheimbetreiber verletzt seine Betreuungspflichten, wenn er Demenzkranke mit bekannter Weglauftendenz nicht genügend beaufsichtigt. Das befand jüngst der zweite Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts.
Schlagworte
KURZZEITPFLEGE
URTEIL
SCHULTER
VERLETZUNG
EINRICHTUNG
HEIMVERTRAG
SCHULTERGELENK
ARM
Care konkret
Hannover