CareLit Fachartikel
Bundesländer haben ihre Heimgesetze immer noch nicht komplett
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 4 · S. 7
Dokument
125695
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die am 1. September 2006 in Kraft getretene Große Förderalismusreform legte die gesetzlichen Regelungen zum Heimrecht bekanntlich in den Verantwortungsbereich der Länder. Dies betraf jedoch nur die ordnungsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes. Der Bund sollte weiterhin für die zivilrechtlichen Regelungen des Heimgesetzes zuständig bleiben und setzte hierfür zum 1 Oktober 200g das Wohnund Betreuungsvertragsgesetz in Kraft.
Schlagworte
SACHSEN
SACHSEN-ANHALT
NIEDERSACHSEN
VORSCHRIFTEN
GESETZ
HEIMGESETZ
ARBEIT
BERLIN
ES
Care konkret
Hannover