CareLit Fachartikel
Zu lang und zu verunsichernd für gesetzliche Betreuer und Betroffene
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 5 · S. 9 bis bis
Dokument
125715
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das WBVG versteht sich als Gesetz zum besonderen Verbraucherschutz. Es verlangt erheblich mehr Informationen und Regelungen als zuvor das Heimgesetz. Ein Heimvertrag, der allen gesetzlichen Anforderungen nachkommt, umfasst 96 Seiten, ermittelten Experten. Sie befragten - erstmals - Heimbewohner und gesetzliche Betreuer zu diesem Vertragswerk. Ergebnis: zu lang, verunsichernd.
Schlagworte
HEIMVERTRAG
INFORMATION
INTERNET
HEIMGESETZ
HEIMORDNUNG
KRANKENHAUS
ES
ANGST
MENSCHEN
PERSONEN
Care konkret
Hannover