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Freifahrtschein fürs Karussell

DENZLER, E.; · Altenpflege, Hannover · 2011 · Heft 6 · S. 46 bis 47

Dokument
125860
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
DENZLER, E.;
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 36
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Höchstens zwei Jahre, nur drei Verlängerungen und nur einmal im Leben beim selben Arbeitgeber: Diese Grundsätze galten bisher für befristete Arbeitsverhältnisse - zumindest dann, wenn kein besonderer Grund (wie etwa eine Krankheits-vertretung) vorlag. Am 6. April 2011 aber überraschte das Bundesarbeitsgericht (RAG) mit einer völlig neuen Auslegung (Az. : 7 AZR 716/09): Die gesetzliche Einschränkung, dass solche Befristungen nicht zulässig sind, „wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat, bedeutet nun doch nicht „nur einmal im Leben. Sie gilt n…

Schlagworte

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