CareLit Fachartikel
Wer trägt die Kosten?
Hoffmann, A.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2011 · Heft 6 · S. 34 bis 35
Dokument
125866
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schwerstkranke Kinder benötigen z. B. in der Schule eine ständige Begleitperson, die im Notfall einschreitet. Zwischen Krankenkasse und Sozialhilfeträger ist oft streitig, wer die Kosten hierfür trägt. Das SG Fulda verurteilte nun eine Krankenkasse zur Kostenübernahme: Es handele sich bei der Leistung um Behandlungssicherungspflege.
Schlagworte
GERICHT
KRANKENKASSE
KOSTEN
BEOBACHTUNG
SOZIALHILFETRÄGER
PFLEGESTUFE
KIND
ES
LEISTUNG
KRANKENPFLEGE
SCHULEN
KINDERGÄRTEN
HÖHE
ZEIT
KRANKHEIT
INJEKTIONEN