CareLit Fachartikel
Eindeutige Frist räumt Zweifel aus
Bierther, I.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2011 · Heft 6 · S. 39 bis 40
Dokument
125868
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zum Ab-schluss von sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen geändert. Betreiber ambulanter Pflegedienste können künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch mit ehemaligen Angestellten ein sachgrundlos befristetes Beschäftigungsverhältnis eingehen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSVERTRAG
KOSTEN
PFLEGEPERSONAL
RECHTSPRECHUNG
SOZIALHILFETRÄGER
Sachgrundlos
Bundesarbeitsgericht
Seine
Ab-Schluss
Befristeten
Arbeitsverträgen
Geändert
Betreiber
Ambulanter
Pflegedienste