CareLit Fachartikel
Wie viel Aufsicht darf es sein?
Klie, T.; Wipp, M.; · Altenheim, Hannover · 2011 · Heft 6 · S. 16 bis 21
Dokument
125881
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
MDK und Heimaufsicht Niemand wird bezweifeln, dass Bewohner aufgrund ihres besonderen Schutzbedarfs einen Anspruch auf staatliche Aufsicht haben. Doch wie viel davon ist angemessen? Stellen die verschiedenen Prüfverfahren eine Doppelung dar, eine Ergänzung oder stehen sie gar in Konkurrenz zueinander? Zum Nebenund Miteinander der Kontrollen durch MDK und Heimaufsicht.
Schlagworte
MDK
HEIMAUFSICHT
MITARBEITER
BETREUUNG
QUALITÄTSSICHERUNG
ALTENHEIM
Aufsicht
Niemand
Bezweifeln
Bewohner
Aufgrund
Ihres
Besonderen
Schutzbedarfs
Einen
Anspruch