CareLit Fachartikel

Arzneimittelbezeichnung und Dachmarke

Sander, A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 153 bis 155

Dokument
125889
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Sander, A.;
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 33
Seiten
153 bis 155
Erschienen: 2011-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Damit wird in Übereinstimmung mit dem vorstehenden Zitat aus § 10 AMG klargestellt, dass die Kombination aus Hauptbezeichnung und Bezeichnungszusatz die Bezeichnung ergibt, wie z. B. bei „Tiamon® Mono retard. Zuverlässige Auskunft über den exakten Wortlaut einer Arzneimittelbezeichnung gibt nur der Zulassungsbzw. Registrierungsbescheid. Häufig ist bereits die Bezeichnung in der dem Zulassungsbescheid beigefügten Fachinformation nicht korrekt zitiert. Gemäß § 29 Abs. 2 AMG ist bei einer Änderung der Bezeichnung der Zulassungsbescheid entsprechend zu ändern. Laut BfArM-Bekanntmachung vom 1. August 20103 erhält der…

Schlagworte

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