Abgrenzung Arzneimittel/Vorprodukt (TCM-Granulate)
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 168 bis 172
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin führt Heilkräuter und Granulate der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) aus der Volksrepublik China nach Deutschland ein zur Belieferung von Apotheken. Bei den Granulaten handelt es sich um industriell gefertigte standardisierte Extrakte, die aus Kräutern durch Aufkochen, Eindampfen, anschließendes Sprühtrocknen des Rohextrakts und der Versetzung mit Hilfsstoffcn als Trägersubstanzen hergestellt werden. Importiert werden die Granulate in 50g-Verpackungen, die einen lateinischen oder chinesischen Produktnamen rragen sowie den Aufdruck „Chinesische Kräuter in Apothekcnqualität und den Hinweis „K…