CareLit Fachartikel

Abgrenzung Arzneimittel/Vorprodukt (TCM-Granulate)

Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 168 bis 172

Dokument
125892
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 33
Seiten
168 bis 172
Erschienen: 2011-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin führt Heilkräuter und Granulate der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) aus der Volksrepublik China nach Deutschland ein zur Belieferung von Apotheken. Bei den Granulaten handelt es sich um industriell gefertigte standardisierte Extrakte, die aus Kräutern durch Aufkochen, Eindampfen, anschließendes Sprühtrocknen des Rohextrakts und der Versetzung mit Hilfsstoffcn als Trägersubstanzen hergestellt werden. Importiert werden die Granulate in 50g-Verpackungen, die einen lateinischen oder chinesischen Produktnamen rragen sowie den Aufdruck „Chinesische Kräuter in Apothekcnqualität und den Hinweis „K…

Schlagworte

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