CareLit Fachartikel

Anforderungen an das Betreiben eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens

Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 172 bis 173

Dokument
125893
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 33
Seiten
172 bis 173
Erschienen: 2011-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Gemäß §§49 Abs. 1, 55 Abs. 2 Nr. 1, 26 MarkenG kann jedermann die Löschung einer eingetragenen Marke wegen Verfalls verlangen, wenn die Marke nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 5 Jahren nicht gemäß § 26 MarkenG benutzt worden ist. Nach jener Vorschrift muss die Marke von ihrem Inhaber für die Waren oder Dienstleistungen, für welche sie eingetragen ist, im Inland ernsthaft benutzt worden sein, es sei denn, dass berech-tigte Gründe für die Nichtbcnutzung vorliegen.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ARZNEIMITTEL BUNDESGERICHTSHOF GERICHT RECHT UNTERNEHMEN DEUTSCHLAND SCHWEIZ ZULASSUNG UNTERLAGEN SCHREIBEN GANG ZEIT VERHALTEN Pharma Recht Frankfurt