CareLit Fachartikel
Anforderungen an das Betreiben eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 172 bis 173
Dokument
125893
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß §§49 Abs. 1, 55 Abs. 2 Nr. 1, 26 MarkenG kann jedermann die Löschung einer eingetragenen Marke wegen Verfalls verlangen, wenn die Marke nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 5 Jahren nicht gemäß § 26 MarkenG benutzt worden ist. Nach jener Vorschrift muss die Marke von ihrem Inhaber für die Waren oder Dienstleistungen, für welche sie eingetragen ist, im Inland ernsthaft benutzt worden sein, es sei denn, dass berech-tigte Gründe für die Nichtbcnutzung vorliegen.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
GERICHT
RECHT
UNTERNEHMEN
DEUTSCHLAND
SCHWEIZ
ZULASSUNG
UNTERLAGEN
SCHREIBEN
GANG
ZEIT
VERHALTEN
Pharma Recht
Frankfurt