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Der Arbeitgeber ist in der Pflicht

Didlaukat, A.; · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2011 · Heft 6 · S. 28 bis 29

Dokument
126034
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Didlaukat, A.;
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 1
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Ständige Kritik an der Arbeit, Isolation, Beleidigungen, üble Nachreden oder Lächerlichmachen -diesen oder anderen Formen des Mobbings waren rund elf Prozent der Beschäftigten in Deutschland schon einmal ausgesetzt. Manche sind dadurch krank geworden oder haben ihren Arbeitsplatz verloren. Aber: Mobbing ist arbeitsrechtlich verboten. Der Arbeitgeber muss Abhilfe schaffen.

Schlagworte

MOBBING ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ BERUFSKRANKHEIT UNFALLVERSICHERUNG SICHERHEIT ARBEIT DEUTSCHLAND GEWALT ES KOMMUNIKATION PERSONEN ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ANGST