CareLit Fachartikel
Anspruch auf Einsicht in die Personalakte
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2011 · Heft 6 · S. 48 bis 49
Dokument
126104
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Einsicht in seine Personalakte. Dieses Recht besteht seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. November 2010 unabhängig von einem konkreten berechtigten Interesse des Arbeitnehmers
Schlagworte
ARBEITNEHMER
RECHT
URTEIL
ARBEITGEBER
EINSICHTSRECHT
RECHTSPRECHUNG
UNTERLAGEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
FEHLZEITEN
BEURTEILUNG
Health & Care Management
Bad Wörishofen