CareLit Fachartikel

Anspruch auf Einsicht in die Personalakte

Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2011 · Heft 6 · S. 48 bis 49

Dokument
126104
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 2
Seiten
48 bis 49
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Einsicht in seine Personalakte. Dieses Recht besteht seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. November 2010 unabhängig von einem konkreten berechtigten Interesse des Arbeitnehmers

Schlagworte

ARBEITNEHMER RECHT URTEIL ARBEITGEBER EINSICHTSRECHT RECHTSPRECHUNG UNTERLAGEN ARBEITSVERHÄLTNIS FEHLZEITEN BEURTEILUNG Health & Care Management Bad Wörishofen