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Klagebefugnis der Vertragsärzte gegen Krankenhauszulassungen gemäß § 116 b SGB V?

Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 6 · S. 606 bis 610

Dokument
126117
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 103
Seiten
606 bis 610
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Der Gesetzgeber hat dabei selbst definiert, was unter hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrank-ungen mit besonderen Krankheitsverläufen zu verstehen ist und einen gesetzlichen Katalog vorgegeben. Für die weitere Pflege des Kataloges und die Ausgestaltung weiterer Einzelheiten ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig. Dieser regelt beispielsweise die sachlichen und personellen Anforderungen an die ambulante Leistungserbringung des Krankenhauses. Grundvoraussetzung für die Lei stungs erb ringung war damals ein Vertrag des Krankenhauses mit den Krankenkassen oder Landesverbänden…

Schlagworte

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