Wenn nicht jetzt, wann dann
Engelke, H.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2011 · Heft 6 · S. 20 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Budgetverhandlungen für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen finden seit dem Inkrafttreten des KHRG am 17. März 2009 unter „verbesserten Bedingungen statt. Hierzu gehören insbesondere die erweiterten Möglichkeiten der Verhandlungen nach Psychiatrie-Personalverordnung sowie die Möglichkeit, Leistungsveränderungen auch vor der Schieds-stelle durchsetzen zu können. Auch der „automatische*1 Anspruch auf den TVöD-Ausgleich (Tarifvertrag für den öffent-lichen Dienst) ohne gesonderte Nachweis-Pflicht erleichtert die Verhandlungssituation deutlich. Vordem Hintergrund der geplanten Einführung eines pausc…