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Wenn nicht jetzt, wann dann

Engelke, H.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2011 · Heft 6 · S. 20 bis 24

Dokument
126125
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Engelke, H.;
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 80
Seiten
20 bis 24
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Die Budgetverhandlungen für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen finden seit dem Inkrafttreten des KHRG am 17. März 2009 unter „verbesserten Bedingungen statt. Hierzu gehören insbesondere die erweiterten Möglichkeiten der Verhandlungen nach Psychiatrie-Personalverordnung sowie die Möglichkeit, Leistungsveränderungen auch vor der Schieds-stelle durchsetzen zu können. Auch der „automatische*1 Anspruch auf den TVöD-Ausgleich (Tarifvertrag für den öffent-lichen Dienst) ohne gesonderte Nachweis-Pflicht erleichtert die Verhandlungssituation deutlich. Vordem Hintergrund der geplanten Einführung eines pausc…

Schlagworte

BUDGET KRANKENHAUS KRANKENHAUSFINANZIERUNGSREFORMGESETZ KOSTEN PERSONALKOSTEN PSYCHIATRIE ES GESUNDHEIT KRANKENHÄUSER HÖHE DEUTSCHLAND TRAGEN KRANKENHAUSPLANUNG BERUFSGRUPPEN KRANKENHAUSGESELLSCHAFTEN UNTERLAGEN