CareLit Fachartikel

Ehrenamtliche und Betreuungsvereine

Bernhard, A.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 97 bis 98

Dokument
126176
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Bernhard, A.;
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
97 bis 98
Erschienen: 2011-06-10 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Der ehrenamtlich geführten Betreuung wird nach § 1897 Abs. 6 Satz 1 BGB Vorrang vor der beruflich geführten eingeräumt. Der Aspekt der „Bürgerpflicht einer solchen Amtsübernahme (§1898 Abs. 1 BGB) - vergleichbar mit der des Wahlhelfers oder des Schöffen, fand und findet wenig Beachtung, obwohl solche Pflichten gleichsam Rechte im Sinne einer besonderen Mitwirkungsmöglichkeit im demokratischen und sozialen Rechtsstaat sind. Unsere Gesellschaft braucht neben der politischen Mitentscheidungsund Mitgestaltungsmöglichkeit auch die aktiv gelebte Mitund Zwischenmenschlichkeit, um die negativen Auswirkungen der komplizi…

Schlagworte

BETREUUNG EHRENAMTLICH AUFGABENSTELLUNG BEDARFSPLANUNG HILFE LANDKREIS ES MENSCHEN PROPAGANDA RISIKO MENTOREN SOZIALARBEIT SELBSTHILFE TRAGEN HAND Bt PRAX Spezial