Zum Zugang einer Willenserklärung
Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 121 bis 124
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger war seit dem 01.05.1988 als Chemiker bei der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben v. 12.05.2006 kündigte diese das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30.06.2007. Das Schreiben wurde dem Kläger persönlich am 15.05.2006 übergeben. Der Kläger erhob am 31.05.2006 Kündigungsschutzklage, welche er mit Schreiben v. 24.11.2006 zurücknahm. Mit Beschl. des AG Speyer v. 17.09.2007 wurde der Prozessbevollmächtigte des Klägers zu dessen gesetzlichem Betreuer u. a. für den Aufgabenkreis der Vermögens Verwaltung bestellt. Er teilte der Beklagten schriftlich mit, dass er „von Ihrer Kündigung, datiert vom 12.05.2006,am…