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Zum Zugang einer Willenserklärung

Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 121 bis 124

Dokument
126182
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
121 bis 124
Erschienen: 2011-06-10 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger war seit dem 01.05.1988 als Chemiker bei der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben v. 12.05.2006 kündigte diese das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30.06.2007. Das Schreiben wurde dem Kläger persönlich am 15.05.2006 übergeben. Der Kläger erhob am 31.05.2006 Kündigungsschutzklage, welche er mit Schreiben v. 24.11.2006 zurücknahm. Mit Beschl. des AG Speyer v. 17.09.2007 wurde der Prozessbevollmächtigte des Klägers zu dessen gesetzlichem Betreuer u. a. für den Aufgabenkreis der Vermögens Verwaltung bestellt. Er teilte der Beklagten schriftlich mit, dass er „von Ihrer Kündigung, datiert vom 12.05.2006,am…

Schlagworte

KÜNDIGUNG BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG GESETZ ZEIT BETREUUNG SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS NATUR PERSONEN WAHRNEHMUNG RECHTSPRECHUNG BERLIN ELTERN ES VERSTÄNDNIS