CareLit Fachartikel
Zur persönlichen Anhörung
Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 124 bis 125
Dokument
126183
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Falls hätte das Beschwerdegericht die Betroffene selbst persönlich anhören müssen. Im Übrigen hat es bei seiner Entscheidung § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht herangezogen, wonach dem Vorschlag eines Volljährigen hinsichtlich der Person seines Betreuers grds. zu entsprechen ist.
Schlagworte
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
HILFE
BELASTUNG
BETREUUNGSRECHT
Unter
Berücksichtigung
Besonderheiten
Vorliegenden
Falls
Hätte
Beschwerdegericht
Betroffene
Selbst
Persönlich