CareLit Fachartikel
Zur persönlichen Anhörung
Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 124 bis 125
Dokument
126183
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Falls hätte das Beschwerdegericht die Betroffene selbst persönlich anhören müssen. Im Übrigen hat es bei seiner Entscheidung § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht herangezogen, wonach dem Vorschlag eines Volljährigen hinsichtlich der Person seines Betreuers grds. zu entsprechen ist.
Schlagworte
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
HILFE
BELASTUNG
BETREUUNGSRECHT
Bt PRAX Spezial
Köln