Zum Richtervorbehalt
Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 127
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf Antrag der Beteiligten zu 4 hat das AG durch die Rechtspflegerin im Hinblick auf eine vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht eine Betreuung zur Überwachung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Betroffenen angeordnet und den Beteiligten zu 3 zum Kontrollbetreuer bestellt. Dagegen hat der Betroffene Beschwerde eingelegt. Das LG hat den Beschluss des AG aufgehoben und die Sache an das AG -Abteilungsrichter - zurückverwiesen. Nach Auffassung des LG war die Rechtspflegerin nach der seit 01. 09. 2010 geltenden Gesetzeslage funktioneil nicht zuständig. Die Einrichtung einer Kontrollbetreuung sei nunmehr…