CareLit Fachartikel
Zur Beachtung des freien Willens
Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 127 bis 128
Dokument
126186
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der zum 01.07.2005 eingeführten Vorschrift des § 1896 Abs. la BGB darf gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. Wenn der Betroffene der Einrichtung einer Betreuung nicht zustimmt, ist deswegen neben der Notwendigkeit einer Betreuung stets /.u prüfen, ob die Ablehnung durch den Betroffenen auf einem freien Willen beruht.
Schlagworte
BETREUUNG
PSYCHIATRIE
EINRICHTUNG
RECHT
RECHTSPRECHUNG
BRANDENBURG
Freien
Willen
Eingeführten
Vorschrift
Gegen
Volljährigen
Betreuer
Bestellt
Betroffene
Zustimmt