CareLit Fachartikel
Zu den Anforderungen an ein Gutachten
Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 129 bis 130
Dokument
126188
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 280 Abs. 3 FamFG hat sich ein Gutachten auf das Krankheitsbild und die Krankheitsentwicklung, die durchgeführten Untersuchungen und die diesen zugrunde liegenden Forschungserkenntnisse, den körperlichen und psychiatrischen Zustand des Betroffenen und die voraussichtliche Dauer der Maßnahme zu erstrecken. Diese Anforderungen an den Inhalt des Sach-verständigengutachtens sollen gewährleisten, dass das Gericht seiner Pflicht, das Gutachten auf seine wissenschaft-liche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, nachkommen kann (Leitsatz der Red.).
Schlagworte
GUTACHTEN
ENTSCHEIDUNG
PSYCHIATRIE
GERICHT
BETREUUNG
RECHT
LOGIK
GESUNDHEITSWESEN
SOZIALMEDIZIN
RECHTSPRECHUNG
ELEMENTE
Bt PRAX Spezial
Köln